Archive für Februar 2012

Ortsbeirat überflüssig

Gestern in der Ortsbeiratssitzung:

  • Der mit viel Engagement rechtzeitig erarbeitete Beitrag zum Thema “Sauberes Umstadt”, eine Beilage zum Hundesteuerbescheid, schafft es auf dem Verwaltungsweg nicht zum Versand. Eine fadenscheinige Begründung dürfen wir uns anhören.
  • Ein Nutzungsvorschlag für ein unbebautes Grundstück wurde erarbeitet. Zu diesem Vorschlag wurde immer wieder nach dem Stand der Dinge angefragt. Keine Auskunft vom Magistratsvertreter hierzu. Es wurde immer wieder eine Lösung im Sinne des Vorschlags in Aussicht gestellt. Schon toll wenn man dann sieht, wie dort plötzlich ein Baukran steht und der Rohbau erstellt wird. Habe gar nicht gewußt, dass man ohne Einbindung der Behörden einfach bauen kann. Da scheint jemand das Baurecht abgekürzt zu haben oder …
  • Zur Anfrage bezüglich Verkehrsbelastung Goethestraße gibt es vom Bürgermeister natürlich auch keine Antwort.
  • usw.

Alles schon mal dagewesen. Als ich noch im OBR Raibach war, lief es ähnlich. Der OBR wird von Verwaltung und Bürgermeister toleriert, ansonsten ignoriert und höchstens als lästig empfunden. Wir sollten die OBR-Sitzungen lieber gemütlich in der Kneipe verbringen, uns über angenehme Dinge unterhalten und das Leben genießen, anstatt diese Luftnummern mitzuspielen … entschieden wird sowieso an anderer Stelle.

Nebelkerzen beim Holzklau

Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben den Magistrat  gebeten, 5 Fragen zum Thema Holzdiebstahl im Groß-Umstädter Forst zu beantworten. Die Fragen haben wir öffentlich gestellt und im Odenwälder Boten veröffentlicht, nachzulesen auch in diesem Blog. 

In der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012 ließ der Bürgermeister seine Antwort schriftlich verteilen. Bisher wurde sie allerdings nicht im Odenwälder Boten veröffentlicht. Dabei interessiert das Thema doch deutlich mehr Menschen in Groß-Umstadt als nur die Mitglieder der grünen Fraktion. Wir fordern deshalb den Bürgermeister auf, seine Antwort ebenfalls im Odenwälder Boten zu veröffentlichen, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich ein eigenes Bild zu machen. (Für alle, die jetzt schon neugierig sind und nicht warten wollen, haben wir den Text ebenfalls in unseren Blog gestellt.)

Die öffentliche Diskussion ist uns auch deshalb wichtig,  weil in der Antwort der Verfasser der Fragen aufgefordert wird, „sein Verhältnis zu unserem Rechtssystem zu überdenken“.

Das hat gesessen. Habe ich vielleicht unbemerkt den Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen, nur weil ich vom Bürgermeister wissen wollte, wie er das Vermögen der Stadt treuhänderisch vor illegalen Machenschaften schützt? Oder wurde hier viel mehr mit Bedacht eine Nebelkerze gezündet, um nicht wirklich die Fragen beantworten zu müssen.

Mit jeder Aktion dieser Art verstärkt sich das Gefühl, das Rathaus möchte am liebsten gar nicht mehr über die leidige Angelegenheit informieren und wartet darauf, dass im Frühjahr das Gras darüber wachsen wird.

Christian Flöter
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Groß-Umstadt

Holzdiebstahl - Antwort des Bürgermeisters

Mit einer Mitteilung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012 hat der Bürgermeister auf unsere Fragen zum Holzdiebstahl geantwortet. Hier folgt die Antwort zum Nachlesen:

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Am 20.12.2011 wurden im Odenwälder Boten Fragen an den Magistrat gerichtet. Die Fragenliste wurde am 9.1. durch StVO Flöter und am 12.1. durch StR Dummel der Verwaltung zugestellt. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand in der Anzeige Holzdiebstahl “gegen Unbekannt”?

Nach unserem Kenntnisstand ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit weiter. Einen Abschluss oder ein Ergebnis gibt es leider noch nicht. Entgegen Gerüchten gibt es weder Augenzeugen für Straftatbestände noch Geständnisse. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Es handelt sich also aktuell noch um ein Ermittlungsverfahren. Um jegliche Einmischung außer Frage zu stellen, wurde nach Bekannt werden des Vorgangs die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

2. Durch Flugblätter wurde bekannt, dass inzwischen auch eine Anzeige “von Unbekannt” u.a. gegen den Bürgermeister, den Ersten Stadtrat und alle Magistratsmitglieder wegen Untreue, Strafvereitelung und Beihilfe im Zusammenhang mit der Aufklärung des Holzdiebstahls erstattet wurde. Wie ist hier der Sachstand?

Es handelt sich schlichtweg um eine anonyme Anzeige. Was davon zu halten ist. dass es dem Anzeigenden offensichtlich an der nötigen Zivilcourage fehlt, zu Vorwürfen zu stehen oder vielleicht auch Hinweise zu liefern, mag jeder für sich entscheiden. Nach unserer Einschätzung handelt es sich um Schreiben, dass eher politisch motiviert ist.

Seitens der Verwaltung wurde auch dieses anonyme Schreiben -wie im Übrigen jedes Detail, über das hier Kenntnis erlangt wurde der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung übermittelt. Der Bürgermeister hat den Schaden angezeigt und nicht die politischen Gremien. Die Aufklärung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten ist Sache der Staatsanwaltschaft und der Polizei.

Soweit der Verwaltung Rückmeldungen derjenigen vorliegen, gegen die anonym Anzeige erstattet wurde, wurde seitens der Staatsanwaltschaft in keinem Fall bis dato Ermittlungen eingeleitet. Auch wurde nach Erkenntnissen der Verwaltung keiner der Betroffenen seitens der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert.

3. Wie hoch ist der Schaden durch die illegale Holzabfuhr, die der des Diebstahls verdächtige Mitarbeiter mittlerweile eingestanden hat? Wer hat die illegal abgefahrene Holzmenge aufgemessen, sind die Maße nachgeprüft und ist der entstandene Schaden vom Täter inzwischen beglichen worden?

Die Frage formuliert klar in der Verwendung der Begriffe eine Vorverurteilung. Der Fragesteller hat für sich bereits die Schuld des Verdächtigten entschieden. Die Verwaltung arbeitet nach dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern hier an und sind Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Der Fragesteller sollte sein Verhältnis zu unserem Rechtssystem überdenken

Die Schadensschätzung sind Schätzungen unseres Partners HessenForst, der uns den Vorgang und einen Verdacht gemeldet hat. Da das Holz nicht mehr vorhanden ist, kann es wohl nur geschätzt werden. Der Schaden beläuft sich auf 3.500,–EUR bis 6.000,–EUR. Eine in der Presse berichtete Schadensobergrenze von gar 60.000,–EUR entspringt wiederum der Gerüchteküche. Um noch einmal klarzustellen: Der Verdächtigte hat in diesem Bereich neben seiner Tätigkeit als Mitarbeiter der Stadtwerke als Selbstwerber gearbeitet. Er hat Holz eingeschlagen und auch abfahren lassen. Darüber hinaus gab es mehr Einschlag, als vom HessenForst nach unserer Einschätzung freigegeben wurde. Ein Großteils des Holzes ist verschwunden. Die Straftat umfasst den Mehreinschlag und Diebstahl des Holzes.

4. Gerüchteweise hat der Magistrat, als im September diesen Jahres die Waldarbeiter angefordert wurden dem Forst den des Diebstahls verdächtigen städtischen Mitarbeiter zugewiesen trotz des schwebenden Ermittlungsverfahrens gegen ihn. Ist sichergestellt, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt?

Der des Diebstahls verdächtige städtische Mitarbeiter ist im Bauhof weiterhin tätig und es gilt zum wiederholten Male -die Unschuldsvermutung. Es sei darauf hingewiesen, dass sich der Verdacht auf Aktivitäten des Mitarbeiters außerhalb seiner Tätigkeit für den Bauhof bezieht. Innerhalb des Bauhofs gab es bis dato nie Beanstandungen bzgl. der verrichteten Arbeit. Dennoch wurde dem Wunsch von HessenForst erst einmal nachgekommen, da zweifelsohne bis zur Klärung ein persönliches Spannungsverhältnis zwischen einzelnen Personen besteht. Eine Selbstwerbertätigkeit im Forst der Stadt Groß-Umstadt wird nicht mehr gestattet.

5. Wie wird künftig ausgeschlossen, dass städtische Mitarbeiter in Konkurrenz zum städtischen Forstbetrieb treten, in dem sie auf eigene Rechnung Holz aus dem Stadtwald verkaufen?

Selbstwerbertätigkeit im Forst ist immer mit einem großen Maß von Vertrauen verbunden. Leider kommt es im Forstbereich immer wieder zu Holzdiebstählen. Dass in diesem Fall ein städtischer Mitarbeiter im Verdacht steht, war bis dato noch nicht der Fall. Es ist zweifelsfrei Anlass genug, über geeignete Maßnahmen nachzudenken, solche Fälle zu unterbinden. Für den des Diebstahls Verdächtigen wird keine Selbstwerbertätigkeit mehr gestattet. Allgemeingültige Regelungen sind zwischen der Stadt Groß-Umstadt und dem Forstamt Dieburg abzustimmen. Gespräche hierzu werden im Frühjahr 2012 stattfinden.

Die öffentlich geäußerte Anfrage setzt neben dem verdächtigten Kollegen alle städtischen Kollegen effektheischend in Kollektivverdacht der Stadt tendenziell Schaden zufügen zu wollen, Auch hier sollte der Anfragesteller seine Position zur Wahrung von persönlichem Ansehen Dritter überdenken.

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